Versicherungssteuerpflicht auf entgeltliche Garantiezusagen

Für Män­gel von er­zeug­ten und in den Ver­kehr ge­brach­ten Pro­duk­ten haf­ten der Her­stel­ler und der Händ­ler der Wa­ren im Rah­men der ge­setz­li­chen Vor­ga­ben. Die­se Haf­tung wird häu­fig er­gänzt durch Ga­ran­tie­ver­spre­chen für en Ab­neh­mer der Wa­ren. So er­hält zum Bei­spiel beim Au­to­kauf der Käu­fer die Mög­lich­keit, ei­ne Ga­ran­tie für das er­wor­be­ne Fahr­zeug ab­zu­schlie­ßen.

Hamburg, 03.05.2023 – Für das Ga­ran­tie­ver­spre­chen hat sich seit dem 1. Ja­nu­ar 2023 et­was Wich­ti­ges ver­än­dert: Es gilt seit­her die Ver­si­che­rungs­steu­er auf ent­gelt­li­che Ga­ran­tie­zu­sa­gen. Dies be­trifft bei wei­tem nicht nur den Ver­kauf von Au­tos, son­dern greift bran­chen­über­grei­fend.


Geänderte Rechtsauffassung

Laut der Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­ge­richts gel­ten nun Ga­ran­ti­en, die über die ge­setz­li­che Ge­währ­leis­tung hin­aus­ge­hen, als ei­gen­stän­di­ge Leis­tung, so­fern der Kun­de ei­ne Wahl­mög­lich­keit hat oder die Leis­tung ent­gelt­lich ist. In der Fol­ge - be­grün­det auf der ei­gen­stän­di­gen Leis­tung - wird die Ga­ran­tie so­mit zu ei­ner Ver­si­che­rungs­leis­tung. Die­se un­ter­liegt dann nicht mehr der Um­satz­steu­er, son­dern der Ver­si­che­rungs­steu­er.

Die Ver­si­che­rungs­steu­er ist vom Her­stel­ler bzw. Händ­ler ab­zu­füh­ren. Zu die­sem Zweck muss er sich vor­ab qua­li­fi­zie­ren. Hin­zu kommt, dass im Scha­den­fall die Be­sei­ti­gung des Scha­dens Brut­to er­fol­gen muss. Leis­tun­gen so­wie ein­ge­setz­tes Ma­te­ri­al kön­nen da­her nicht mehr von der Vor­steu­er ab­ge­zo­gen wer­den.

Für die Her­stel­ler/Händ­ler aus jeg­li­chen Bran­chen sind die Fol­gen die­ser Ge­set­zes­än­de­rung enorm. So­wohl der fi­nan­zi­el­le Auf­wand als auch der zeit­li­che sind hoch.
 

Die versicherungssteuerrechtliche Konsequenz für den Hersteller

Auf­grund der ver­trag­li­chen Ga­ran­tie­zu­sa­ge wird ein Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis im Sin­ne des Ver­si­che­rungs­steu­er­ge­set­zes (Vers­StG) zwi­schen dem Her­stel­ler/Händ­ler und dem Kun­den be­grün­det. Dar­un­ter ist durch Ver­trag oder auf sons­ti­ge Wei­se ent­stan­de­nes Rechts­ver­hält­nis des Kun­den (al­so des Ver­si­che­rungs­neh­mers) zum Ver­si­che­rer (dem Her­stel­ler/Händ­ler) zu ver­ste­hen.

Das Vor­han­den­sein ei­nes vom Her­stel­ler ge­gen Ent­gelt über­nom­me­nen frem­den Wag­nis­ses ist we­sent­li­ches Merk­mal für ein sol­ches Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis. Die­ses Ent­gelt ent­spricht hier ei­nem Ver­si­che­rungs­ent­gelt und un­ter­liegt da­her der Ver­si­che­rungs­steu­er.

Bei der Rech­nungstel­lung über ein sol­ches Ve­ri­sche­rungs­ent­gelt müs­sen Her­stel­ler/Händ­ler künf­tig:

  • den maßgeblichen Versicherungssteuersatz angeben,
  • die ihm vom Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) erteilte Versicherungssteuernummer angeben,
  • den auf das Versicherungsentgelt entfallenen Steuerbetrag offen ausweisen.

Achtung: Die Ver­si­che­rungs­steu­er be­trägt 19 Pro­zent. Im Ge­gen­satz zur Um­satz­steu­er be­rech­tigt sie aber nicht zum Vor­steu­er­ab­zug. Für den Kun­den wird sie al­so zum Kos­ten­fak­tor.
 

Die um­satz­steu­er­recht­li­chen Kon­se­quen­zen für den Her­stel­ler/Händ­ler

Die Fi­nanz­ver­wal­tung lei­tet die um­satz­steu­er­recht­li­che Be­hand­lung ei­ner ent­gelt­li­chen Ga­ran­tie­zu­sa­ge da­von ab, ob aus Sicht des Ver­si­che­rungs­steu­er­ge­set­zes ein Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis vor­liegt.

Be­steht ein sol­ches zwi­schen Her­stel­ler/Händ­ler und Kun­den, so gilt die ent­gelt­li­che Ga­ran­tie­zu­sa­ge zwin­gend als um­satz­steu­er­be­freit nach § 4 Nr. 10 Buchst. A UsStG. Die Steu­er­frei­heit gilt im Üb­ri­gen auch für die Leis­tun­gen (ge­währ­te Sach- und Geld­leis­tun­gen) für die tat­säch­li­che Scha­den­be­sei­ti­gung.

Achtung: Weist der Her­stel­ler/Händ­ler in sei­nen Rech­nun­gen den­noch Um­satz­steu­er aus, muss er die­se auch an das Fi­nanz­amt ent­rich­ten.
 

Konsequenzen für den Hersteller/Händler in der Praxis

Die Fol­gen die­ser neu­en Ge­set­zes­la­ge für die be­trof­fe­nen Her­stel­ler/Händ­ler sind gra­vie­rend. Zum ei­nen wer­den al­le nicht ab­zugs­fä­hi­gen Vor­steu­er­be­trä­ge zu ei­nem Kos­ten­fak­tor, der das Mo­dell der ent­gelt­li­chen Ga­ran­tie­zu­sa­ge ver­teu­ert. Zum an­de­ren ent­steht ein ho­her ad­mi­nis­tra­ti­ver Auf­wand.

Um letzterem zu entgehen, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Das Ga­ran­tie­ge­schäft wird aus­ge­la­gert und der Her­stel­ler/Händ­ler ver­mit­telt sei­nen Kun­den di­rekt an ei­nen Ver­si­che­rer. Hier ist wich­tig, dass der Kun­de ei­nen di­rek­ten An­spruch ge­gen­über der Ver­si­che­rung hat.

2. Auf das Wahlrecht für den Käufer wird verzichtet.

3. Die Ga­ran­tie­leis­tung wird zum Be­stand­teil ei­nes Voll­war­tungs­ver­tra­ges.

Je­der Her­stel­ler/Händ­ler, der von die­ser Neu­re­ge­lung be­trof­fen ist, soll­te prü­fen, ob das An­ge­bot ent­gelt­li­cher Ga­ran­tie­zu­sa­gen künf­tig noch sinn­voll ist oder wel­che Maß­nah­men er er­grei­fen muss.

Kon­tak­tie­ren Sie Ih­ren Steu­er­be­ra­ter zur Ein­schät­zung der steu­er­recht­li­chen An­for­de­run­gen!

Sie ha­ben Fra­gen zu ei­ner mög­li­chen Ver­si­che­rungs­lö­sung? Gern ste­hen wir Ih­nen bei die­sem kom­ple­xen The­ma zur Sei­te und be­ra­ten Sie.

 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 03.05.2023
Share:

Ihre Ansprechpartner

Thimo Pampel
Leitung Betrieb
Sie möchten eine Publikation oder Pressematerial zugeschickt bekommen? Dann lassen Sie uns gern eine Nachricht zukommen.

Das könnte auch von Interesse sein

GLS Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Hamburg, 21.12.2023
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Die ver­gan­ge­nen Mo­na­te stan­den im Zei­chen vie­ler...

…lesen

Hamburg, 21.09.2023
UPDATE – INFORMATION FÜR UNSERE GESCHÄFTSPARTNER: WIR SIND WIEDER ERREICHBAR!

Am 16. Sep­tem­ber 2023 kam es zu ei­nem Cy­ber-An­griff auf die...

…lesen

Hamburg, 19.09.2023
Information für unsere Geschäftspartner

Seit dem 16. Sep­tem­ber 2023 sind wir von ei­nem Cy­ber-An­griff...

…lesen

Hamburg, 11.05.2023
Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig...

…lesen

Hamburg, 22.02.2023
Versicherungspflicht für Berufliche Betreuer

Durch die Be­treu­ungs­re­form wur­de zum 1. Ja­nu­ar 2023 ei­ne...

…lesen

Hamburg, 01.02.2023
GGW erneut mit dem Kununu Top Company Siegel ausgezeichnet

Kununu, das füh­ren­de In­ter­net­por­tal für...

…lesen

GLS Blog

GLS Schadenmeldung

Im Falle eines Falles

Ein Schaden hält sich nicht an Bürozeiten. Darum haben Sie hier die Möglichkeit, uns einen Schaden zeitlich unabhängig auch jederzeit online zu melden.

Zum Schadenformular