Störungen in der Lieferkette

Die glo­ba­len Lie­fer­ket­ten­pro­ble­me stel­len die Wirt­schaft ak­tu­ell oh­ne­hin be­reits vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Wird der Ab­lauf der Lie­fer­ket­te zu­sätz­lich ge­stört - bei­spiels­wei­se durch ein Groß­feu­er bei ei­nem Zu­lie­fe­rer oder Ab­neh­mer, das zum kom­plet­ten Aus­fall oder zu­min­dest zu be­schränk­ten Ka­pa­zi­tä­ten führt - sind die be­triebs­wirt­schaft­li­chen Fol­gen in der ge­sam­ten Lie­fer­ket­te kaum ein­schätz­bar. Oh­ne ad­äqua­te Ab­si­che­rung kann ein sol­ches Er­eig­nis exis­tenz­be­dro­hend sein.

Hamburg, 26.05.2023 – Ist ein Be­trieb nicht mehr in der La­ge, die zu­ge­si­cher­ten Pro­duk­te zu lie­fern, führt dies oft­mals auch zu Pro­duk­ti­ons­eng­päs­sen im Ab­neh­mer­be­trieb. Auch die­ser kann nicht mehr wie ge­wohnt pro­du­zie­ren, auch wenn dort selbst kein Sach­scha­den auf­ge­tre­ten ist! Hier­aus re­sul­tie­ren zu­meist er­heb­li­che Er­trags­ver­lus­te.


Worauf Sie bei Ihrer Versicherung achten sollten

Un­ter­bre­chun­gen der Pro­duk­ti­on sind im Rah­men ei­ner Be­triebs­un­ter­bre­chungs-Ver­si­che­rung ab­ge­si­chert. Die­se er­setzt im Scha­den­fall den ent­gan­ge­nen Ge­winn und gleicht fort­lau­fen­de Kos­ten, wie zum Bei­spiel Löh­ne und Ge­häl­ter, aus. Häu­fig fällt bei der Prü­fung die­ser Ver­si­che­rung der Blick nur auf das ei­ge­ne Un­ter­neh­men, al­so dar­auf, was pas­siert, wenn zum Bei­spiel ein Feu­er die ei­ge­ne Pro­duk­ti­on stört.

Pro­ble­me in der Lie­fer­ket­te kön­nen im Rah­men so­ge­nann­ter Rück­wir­kungs­schä­den ver­si­chert wer­den.

Mer­ke: Im Rah­men von Rück­wir­kungs­schä­den sind Er­trags­aus­fäl­le ver­si­chert, die bei ei­nem Be­trieb ent­ste­hen, weil ein Zu­lie­fe­rer oder Ab­neh­mer aus­fällt. Der ver­si­cher­te Be­trieb muss da­bei selbst kei­nen Scha­den er­lit­ten ha­ben.

Über­prü­fen Sie re­gel­mä­ßig die in der Be­triebs­un­ter­bre­chungs-Ver­si­che­rung do­ku­men­tier­ten Sum­men für Zu­lie­fe­rer- und Ab­neh­mer-Rück­wir­kungs­schä­den.
 

Was Sie zu Ihrem Schutz unternehmen können

Sie kön­nen - und soll­ten - selbst ak­tiv ewr­den, um für der­ar­ti­ge Vor­fäl­le ge­wapp­net zu sein. Die pas­sen­de Ver­si­che­rung ge­gen mög­li­che Rück­wir­kungs­schä­den ist die Grund­la­ge, die Sie fi­nan­zi­ell ab­si­chert. Das ist wich­tig, hilft Ih­nen aber nicht so­fort da­bei, die Lie­fer­ket­te wie­der zum Lau­fen zu brin­gen.

  • Über­prü­fen Sie da­her re­gel­mä­ßig Ih­re Zu­lie­fe­rer- und Ab­neh­mer­struk­tur. Ver­zich­ten Sie auf je­den Fall auf Sin­gle Sour­ce Lie­fe­ran­ten und be­mü­hen Sie sich um al­ter­na­ti­ve An­bie­ter.
  • Er­stel­len Sie ei­nen Kri­sen­plan, der be­schreibt, was zu tun ist, so­bald ein Zu­lie­fe­rer oder ei­ner Ih­rer Haupt­auf­trag­ge­ber aus­fal­len soll­te.
     

Wie GGW Sie unterstützt

In den Jah­res­ge­sprä­chen mit un­se­ren Kun­den er­folgt ei­ne re­gel­mä­ßi­ge Prü­fung der Ver­si­che­rungs­sum­men. Au­ßer­dem un­ter­stüt­zen wir Sie mit den Be­triebs­un­ter­bre­chungs-Ana­ly­sen un­se­res Schwes­ter­un­ter­neh­mens SMR.

Gern be­ra­ten wir Sie aus­führ­lich in ei­nem per­sön­li­chen Ge­spräch – ru­fen Sie uns an.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 26.05.2023
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