Die Persönliche D&O-Versicherung für Geschäftsführer

Schon ein einziger Fehler kann existenzbedrohend sein: Manager haften in Deutschland unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen.

Hamburg, 15.08.2022 – Führungskräfte in Unternehmen, also Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, unterliegen einem strengen Haftungsregime. Das gilt für Kapitalgesellschaften ebenso wie für Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine, wobei auch das Ehrenamt keinen Schutz vor der persönlichen Haftung bietet.


Die Unternehmens D&O-Versicherung

Die Unternehmens-D&O-Versicherung ist in den letzten Jahren vor allem durch prominente Schadenfälle in aller Munde. So zahlten die Versicherer im Dieselskandal über 270 Mio. EUR Entschädigung an VW. Der Ausgang bei Wirecard ist aktuell noch offen.

Die Nachfrage nach D&O-Versicherungen steigt auch, weil die Anforderungen an die Manager immer höher werden. Hier stehen - neben vielen anderen Themen - vor allem die wirtschaftlichen Herausforderungen, Corona und der Ukraine-Krieg, gepaart mit immer weiterwachsenden regulatorischen Vorgaben (Lieferkettengesetz, Whistleblower-Richtlinie, ESG), an vorderster Front.

Viele Unternehmen schließen daher heute zur Absicherung eine D&O-Versicherung für ihre Organe und leitenden Angestellten ab.

Versicherungsnehmer ist in diesem Fall das Unternehmen, die Organe sind versicherte Personen. Die D&O leistet Abwehr unbegründeter Ansprüche und stellt bei begründeten Ansprüchen das Organ frei, wobei unerheblich ist, ob die Ansprüche von Dritten oder vom Unternehmen selbst gegen das Organ geltend gemacht werden.
 

Aktuelle Marktentwicklung

Die steigenden Schadenzahlungen haben allerdings auch dazu geführt, dass die Versicherer sich einem "Trend" der Sachversicherer angeschlossen haben: Schon im letzten Jahr haben viele von ihnen begonnen, die Verträge zu sanieren. So wurden teilweise die Prämienforderungen deutlich erhöht und zugleich das Zeichnungsverhalten insgesamt eingeschränkt, sowohl hinsichtlich der Kapazitäten als auch bezogen auf die Bedingungen.

Hier kann es sich anbieten, die Unternehmens-D&O durch eine Persönliche D&O-Versicherung zu ergänzen. Und dies nicht nur aus Gründen der Marktentwicklung - die Persönliche D&O bietet viele weitere Vorteile!

Diese liegen vor allem bereits systemisch darin, dass der Versicherungsschutz durch die versicherte Person selbst bestimmt wird und am Ende eine eigene Police in den Händen gehalten werden kann. Der Versicherungsnehmer kann selbst organisieren, wie weit der Schutz des eigenen Privatvermögens ausgestaltet wird.
 

Die Persönliche D&O-Versicherung

Der Versicherungsschutz der Persönlichen D&O-Versicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer als versicherte Person, also auf den Manager, und bietet diesem einen individuellen Versicherungsschutz.

  • Die persönliche Deckung sichert eine Versicherungssumme, die der versicherten Person allein zur Verfügung steht und die sie nicht mit anderen Personen teilen muss.
  • Der Versicherungsschutz lässt sich individuell anpassen. Der Manager selbst bestimmt die Inhalte des Vertrages.
  • Der Versicherungsschutz gilt über das Arbeitsverhältnis hinaus. Der Schutz greift damit auch dann, wenn eine Haftung droht, lange nachdem der Manager des Unternehmen verlassen hat.
  • Die persönliche Deckung teilt nicht das Schicksal der Unternehmensdeckung wenn es zu marktseitigen Anpassungen doer gewollten einschränkenden Veränderungen kommt.
     

Spezielle Vorteile der CIF:BIZ Chefsache

GGW bietet Managern und Führungskräften mit der CIF:BIZ ChefSache von ConceptIF Biz ihre Persönliche D&O-Versicherung. Sie erhalten eine Versicherungslösung, die mit ihrem Angebot weit über dem marktüblichen Standard liegt. Der Rahmen dieser Persönlichen D&O-Versicherung umfasst:

  • juristische Beratung auf höchstem Niveau (ChefLine), auf die auch im Vorfeld einer möglichen Inanspruchnahme zurückgegriffen werden kann, sobald eine solche subjektiv befürchtet wird
  • rechtliche Beratungsleistung zur Vermeidung von Pflichtverletzungen
  • 2-fach maximierte Versicherungssumme
  • 12 Jahre unverfallbare Nachmeldefrist
  • keine Nachrangigkeit gegenüber einer Unternehmens-D&O-Versicherung
  • Wahlrecht bei Bestehen einer Unternehmens-D&O-Versicherung, ob diese oder die Persönliche D&O vorgehen soll
  • Selbstbehaltsversicherung für Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Kontinuität (sowohl in Bezug auf die Bedingungen als auch die Versicherungssumme)
  • Reputationskostendeckung
  • Strafrechtsschutz vor Einleitung eines Strafverfahrens und im Strafverfahren selbst
  • Gehaltsfortzahlung
  • Konfliktmanagement und Mediationskostendeckung
     

Besonderheit Aktiengesellschaft

Schließt eine AG eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitgliedes ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens zehn Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorgesehen. Diese Selbstbehaltspflicht ist im Aktiengesetz in § 93 Abs. 2 Satz 3 geregelt.

In der Regel kann die Persönliche D&O-Versicherung auch zur Absicherung des gesetzlichen Selbstbehaltes genutzt werden. Somit sollte die Deckungssumme für Vorstände einer Aktiengesellschaft mindestens das 1,5-fache der jährlichen Festvergütung betragen.

Sie haben Interesse an einer Persönlichen D&O-Versicherung oder wünschen nähere Informationen zu CIF:BIZ ChefSache von ConceptIF Biz? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 15.08.2022
Share:

Ihre Ansprechpartner

Thimo Pampel
Leitung Betrieb
Sie möchten eine Publikation oder Pressematerial zugeschickt bekommen? Dann lassen Sie uns gern eine Nachricht zukommen.

Das könnte auch von Interesse sein

GLS Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Hamburg, 30.10.2024
Fairness-Preis 2024 für GGW

Das Deut­sche In­sti­tut für Ser­vice-Qua­li­tät und der...

…lesen

Hamburg, 17.07.2024
Gemeinsam GGW

Ham­bur­ger Tra­di­ti­ons­mak­ler un­ter...

…lesen

Hamburg, 21.12.2023
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Die ver­gan­ge­nen Mo­na­te stan­den im Zei­chen vie­ler...

…lesen

Hamburg, 21.09.2023
UPDATE – INFORMATION FÜR UNSERE GESCHÄFTSPARTNER: WIR SIND WIEDER ERREICHBAR!

Am 16. Sep­tem­ber 2023 kam es zu ei­nem Cy­ber-An­griff auf die...

…lesen

Hamburg, 19.09.2023
Information für unsere Geschäftspartner

Seit dem 16. Sep­tem­ber 2023 sind wir von ei­nem Cy­ber-An­griff...

…lesen

Hamburg, 11.05.2023
Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig...

…lesen

GLS Blog

GLS Schadenmeldung

Im Falle eines Falles

Ein Schaden hält sich nicht an Bürozeiten. Darum haben Sie hier die Möglichkeit, uns einen Schaden zeitlich unabhängig auch jederzeit online zu melden.

Zum Schadenformular